after all this time always
b) Kinder, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann. Die zeitliche Begrenzung soll nicht für jeweils ein Elternteil oder eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten für Kinder unter 14 Jahren sowie eine Person während der Geburt im Kreißsaal oder aus sozial-ethischen Gründen, wie beim Besuch von Sterbenden gelten. In Schleswig-Holstein entwickelten sich sowohl die Zahlen der Neuinfektionen als auch die Anzahl intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Fälle seit Oktober stark ansteigend. Die Regelungen im Detail (Hinweis: Die Verordnung ist abgelaufen. Mai 2020 Betretungsverbote für Kindertagesstätten (inkl. 5. d) Personen, die unaufschiebbare Aufgaben der Rechtspflege oder Gefahrenabwehr wahrnehmen und eine besondere Wohnform bzw. e) Sofern der Zutritt für Dritte ausgeschlossen ist, sind gegebenenfalls Möglichkeiten der Nutzung eines zum Einrichtungsgelände gehörenden Außengeländes unter Einhaltung der gebotenen Hygienestandards zu berücksichtigen. Neuer Corona-Erlass für SH steht: Diese Regeln gelten ab Montag in Geschäften und Schulen. c) Besucherinnen und Besucher müssen über persönliche Schutz- sowie Hygienemaßnahmen aufgeklärt und angehalten werden, diese dringend einzuhalten. Friseursalons) erforderlich sind. Das zuständige Gesundheitsamt kann weitere Ausnahmen von den Ge- und Verboten dieses Abschnitts zulassen; das gilt insbesondere, sofern dies aus gesundheitlichen oder sozial-ethischen Gründen erforderlich oder aus den Besonderheiten einer Wohngruppe oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnform im Sinne von diesem Abschnitt des Erlasses geboten ist. 4. Ausgenommen von den Bestimmungen zu Quarantäne und Einzelunterbringung dieses Abschnitts sind auch Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen, die in Begleitung von Einrichtungspersonal oder Besucherinnen und Besuchern die Einrichtungen verlassen und nur mit diesem Einrichtungspersonal oder diesen Besucherinnen und Besuchern zielgerichtet oder intensiv Kontakt haben. April 2020, 19:19 Uhr. März 2021. Doch es gilt den Mut nicht zu verlieren und sich weiter einzusetzen, für das, was Sie am liebsten tun und am besten können: Gastgeber sein! oder Geschmackssinnen (Verdachtsfälle) erst nach einer diagnostischen Symptomabklärung aufgenommen werden dürfen. 3 SGB XI) haben ein Hygienekonzept zu erstellen, welches den Maßgaben des § 4 Absatz 1 und des § 15 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung) entspricht. Einrichtung vorübergehend zur Inanspruchnahme ambulant erbrachter medizinischer Leistungen verlassen wurde. c) Kinder, die aus Sicht des Kindeswohls besonders schutzbedürftig sind, und weiterhin betreut werden sollen. Das Hygienekonzept ist dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Gleiches gilt für besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe. Außerdem hat das Personal bei der Betreuung und Versorgung dieser Personen in besonderem Maße auf die Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften (Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Händewaschen, Flächendesinfektion, etc.) 3 vom 06.04.2020), Empfehlungen und verbindliche Vorgaben für Maßnahmen in der Zuwanderungsverwaltung zur Verringerung von Kundenkontakten oder bei Schließung entsprechender Verwaltungsbereiche (Erlass Nr. g) Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und/oder Sprachförderbedarf. e) sämtliche öffentlichen (auch für nicht in der besonderen Wohnform bzw. Waren von Lieferanten und an Kunden sind an einen fest definierten Punkt in der Einrichtung zu übergeben. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zu Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 10. 1. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe! Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es hier. Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen, Der Ministerpräsident - Staatskanzlei, Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein (DLZP), Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge, Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek, Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Landesförderzentrum Hören und Kommunikation, Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik, Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung, Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein, V. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, VI. Das Betreten von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und von benannten Entlastungskrankenhäusern - mit Ausnahme von Hospizen - ist zu untersagen. Dazu sind, wie durch die Landesregierung heute im Parlament angekündigt, landesweite Regelungen in Planung, die die nach einer zeitnahen Ministerpräsidentenkonferenz im Rahmen einer neuen Corona-Bekämpfungsverordnung auf … ansteckungsverdächtigen Personen sowie der allgemeinen Krankenhausaufnahme erfolgt. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 26. Fachkrankenhäuser und Krankenhäuser der begrenzten Regelversorgung (Belegkrankenhäuser) erfüllen ihren Versorgungsauftrag unter strikter Einhaltung der entsprechenden Hygienestandards. Das Besuchskonzept ist dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. oder Geschmackssinne ist und zwei negative SARS-CoV-2-Tests aus zwei zeitgleich durchgeführten oro- und nasopharyngealen Abstrichen vorliegen. b) Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich sind, wie beispielsweise Verwaltungsmitarbeiter, Handwerker für unaufschiebbare bauliche Maßnahmen am Gebäude sowie Reparaturen an Infrastruktureinrichtungen. Das Recht, Besuch zu empfangen ist für diesen Zeitraum auszusetzen. Davon unberührt bleibt die Notbetreuung nach Ziffer 2. März 2021 (in Kraft ab 11. d) die Nutzung eines zum Einrichtungsgelände gehörenden Außengeländes unter Einhaltung der gebotenen Hygienestandards ermöglichen. Generelles Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes durch das Personal in allen Bereichen mit möglichem Patientenkontakt und das Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz durch die Patientinnen und Patienten in Situationen, in denen ein Kontakt oder eine Begegnung zu anderen Personen wahrscheinlich ist, soweit dies toleriert werden kann. Das gilt für Übernachtungsgäste (auch auf den Inseln und Halligen) und - mit Einschränkungen - für Tagesurlauber und Freizeitgäste. Das Monitoring dieser Kapazitäten erfolgt über das Intensivregister Schleswig-Holstein. Gruppenangebote zur Betreuung Pflegebedürftiger nach dem SGB XI (insbesondere Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45a SGB XI i.V.m. Außerdem hat das Einrichtungspersonal bei der Betreuung und Versorgung dieser Personen in besonderem Maße auf die Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften (Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Händewaschen, Flächendesinfektion, etc.) b) Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. b) Bewohnerinnen und Bewohner, die akute respiratorische Symptome jeder Schwere und bzw. März 2021, in Kraft ab 7. b) Bewohnerinnen und Bewohner, die akute respiratorische Symptome jeder Schwere und bzw. Das zuständige Gesundheitsamt kann weitere Ausnahmen von den Ge- und Verboten dieses Abschnitts zulassen; das gilt insbesondere, sofern dies aus gesundheitlichen oder sozial-ethischen Gründen erforderlich oder aufgrund der Besonderheiten einer Wohngruppe oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnform im Sinne dieses Abschnitts, in der ambulante Pflegedienste und Unternehmen den Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG vergleichbare Dienstleistungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen anbieten, geboten ist. Februar 2021), Erlass zum kommunalen Sitzungsdienst (erlassen am 29.10.2020), Erlass zum kommunalen Sitzungsdienst (erlassen am 22.05.2020), Erlass zum kommunalen Sitzungsdienst (erlassen am 16.03.2020), Hinweiserlass zur Durchführung der anstehenden Bürgermeisterdirektwahlen und Bürgerentscheide (erlassen am 26.03.2020), Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung in der Zeit von Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 (in Kraft seit 18.03.2020), Runderlass zum Umgang mit den kommunalhaushaltsrechtlichen Folgen im Zusammenhang mit den erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 (erlassen am 30.03.2020), Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2 (Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 19. Die Eltern haben die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme und das Fehlen alternativer Betreuungsmöglichkeiten gegenüber der Einrichtung in geeigneter Weise zu dokumentieren. Im Einzelfall kann, insbesondere aus Gründen des Infektionsschutzes oder wenn die räumlichen oder personellen Voraussetzungen vor Ort eine Umsetzung der Vorgaben der Ziffer 5 aktuell nicht zulassen, befristet bis einschließlich zum 28.06.2020, die Betreuung im Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebs nach den Ziffern 2 bis 4 erfolgen. d) Kantinen, Cafeterien oder andere vergleichbare der Öffentlichkeit zugängliche Räumlichkeiten, die nicht vorrangig der gemeinschaftlichen Versorgung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner dienen (vorbehaltlich der Ausnahmen nach Ziffer 2, für Besucherinnen und Besucher zu schließen. arbeitsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2, Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 07.05.2020. a) ihre nach § 23 Absatz 5 IfSG erforderlichen Hygienepläne an die Vorgaben nach § 4 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung) anzupassen. Februar 2021), Ersatzverkündung (§ 60 Abs. Eine Quarantäne oder Einzelunterbringung ist ferner nicht erforderlich für Bewohnerinnen und Bewohner von besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und stationären Einrichtungen der Gefährdetenhilfe, sofern die Leistungen in Räumlichkeiten erbracht werden, die dem Wohnen in einer eigenen Wohnung entsprechen und die Bewohnerinnen und Bewohner selbständig ihr Leben führen. Oktober 2020), Erlass zum abgestimmten Vorgehen bei Infektionsfällen in Einrichtungen – Federführung durch das Gesundheitsamt der Einrichtung (erlassen am 18. Dies gilt nicht, wenn die aufzunehmende Person seit mindestens 48 Stunden vor Aufnahme in die besondere Wohnform bzw. Jeden Tag veröffentlicht das Land Schleswig-Holstein neue Zahlen zur Corona-Pandemie. Januar 2021), Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn-und Feiertagen aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 3. Verfahren für eventuell auftretende Quarantäne- und Isolierungsnotwendigkeiten unter Berücksichtigung der einrichtungsindividuellen Gegebenheiten festzulegen. Einrichtung nur in einem mit der Leitung abgestimmten konkreten Zeitraum unter zusätzlicher Einhaltung der Hygienevorschriften nach § 9 Absatz 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung betreten. b) Die allgemeinversorgenden Krankenhäuser mit einer Intensivstation unternehmen alles Notwendige, um die Funktionsfähigkeit der Intensivstationen zu sichern. Für geriatrische Tageskliniken gilt ein Aufnahmestopp. Das Ministerium stellt die Handlungsempfehlungen auf seiner Internetseite zur Verfügung. Die besonderen Wohnformen bzw. b) es sich pro Patientin oder Patient um jeweils eine Besuchsperson am Tag handelt und die Besuchszeit durch das Krankenhaus auf ein angemessenes Maß limitiert wird. März 2021), Ersatzverkündung (§ 60 Abs. Die besondere Wohnform bzw. Juni 2020 ist folgendes zu verfügen: 1. Alle aktuellen Verordnungen finden Sie immer unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse) Hochschulen Coronaverordnung ab 16. a) ihre nach § 36 Absatz 1 IfSG erforderlichen Hygienepläne an die Vorgaben nach § 4 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung) anzupassen; d) Kantinen, Cafeterien oder andere vergleichbare der Öffentlichkeit zugängliche Räumlichkeiten, die nicht vorrangig der gemeinschaftlichen pflegerischen Versorgung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner dienen (vorbehaltlich der Ausnahmen nach Buchstabe a)), für Besucherinnen und Besucher zu schließen; a) Bei der Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner oder der erneuten Aufnahme von Bewohnerinnen oder Bewohnern nach Rückkehr von einem zwischenzeitlichen auswärtigen Aufenthalt in einem Krankenhaus, einer einem Krankenhaus vergleichbaren akutstationären Einrichtung oder in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder einem sonstigen auswärtigen Aufenthalt mit Übernachtung in eine der vorgenannten Einrichtungen ist zur Einhaltung der Infektionshygiene anzuordnen, dass diese beim Aufweisen von akuten respiratorischen Symptome jeder Schwere und bzw. 3 und 4 StVO; erlassen am 17. Das Besuchskonzept ist dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. bei Feststellung einer COVID-19-Infektion unter den Patientinnen und Patienten deren Rückreise an den Wohnort zu veranlassen. Den Einrichtungen ist über die in der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 geregelten Maßnahmen hinaus aufzutragen. Februar 2021 (veröffentlicht am 19. Etablierung erweiterter Hygienemaßnahmen gemäß der aktuellen Empfehlung des. 2. Einrichtung geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden. Krippen) und Kinderhorte zu erlassen sowie die Teilnahme an ähnlichen gewerblichen Betreuungsangeboten außerhalb des elterlichen Haushaltes befristet bis zu diesem Datum zu untersagen. Als Mindestvorgaben für das jeweilige Konzept sind die Handlungsempfehlungen für ein Konzept zur Teilwiedereröffnung der Werkstätten für behinderte Menschen, Tageförderstätten und Tagesstätten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren zu beachten. Das Ministerium stellt die Handlungsempfehlungen auf seiner Internetseite zur Verfügung. § 42a Absatz 2 Nummer 2 SGB XII und stationären Einrichtungen der Gefährdetenhilfe durch Personen, deren Aufenthalt nicht aufgrund einer stationären Betreuung oder pflegerischen Versorgung erforderlich ist, ist über die in der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung) geregelten Maßnahmen hinaus folgendes aufzutragen: a) Waren von Lieferanten sind an einen fest definierten Punkt in der besonderen Wohnform bzw. Ende Februar 2020 hat das neuartige Coronavirus Schleswig-Holstein erreicht. zu achten. Die Leitungen der Einrichtungen, die entsprechend Verantwortlichen von Pflegediensten und Unternehmen, die in Wohngruppen oder sonstige gemeinschaftliche Wohnformen den Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG vergleichbare Dienstleistungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen erbringen sowie die für Gruppenangebote im Sinne von Ziffer 5 Verantwortlichen, sind auf die Beachtung der folgenden Ausarbeitungen des Robert Koch-Instituts hinzuweisen: a) Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. Als Mindestvorgaben für das jeweilige Besuchskonzept sind die Handlungsempfehlungen für ein Besuchskonzept in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und stationären Gefährdetenhilfe des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Jugend, Familie und Senioren zu beachten. Erlassen am 13. b) Friseurinnen und Friseure sowie medizinische und nichtmedizinische Fußpflegerinnen und -pfleger dürfen die besondere Wohnform bzw. Erlass Coronaregelungen bis 15.02.2021 (Homeoffice bis 15.03.2021) Detailinformationen Personelle und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, Erlass des Chefs der Staatskanzlei vom 21.01.2021 Corona-Schnelltest-Ergebnisse verstehen: Infografik (25.2.2021) Bericht der AG Laborkapazität beim RKI (7.7.2020) ... Diese Fragen könnte womöglich auch erheblich werden, sofern es in Schleswig-Holstein zu Bewegungseinschränkungen aufgrund von hohen Inzidenzwerten kommen sollte. b) pflegerisches, therapeutisches und ärztliches Personal keinen Kontakt mit positiv auf SARS-CoV-2 getesteten oder ansteckungsverdächtigen Patientinnen und Patienten hat. anregenden Rahmen für ihre weitere Sprachbildung oder konkrete Sprachfördermaßnahmen benötigen. Das zuständige Gesundheitsamt kann weitere Ausnahmen von den Ge- und Verboten dieser Ziffer zulassen. welche Ausweicheinrichtung die Person aufnimmt. Abweichende Gruppengrößen können durch die betriebserlaubniserteilende Behörde nach § 45 SGB VIII zugelassen werden unter Beachtung der räumlichen Situation in der Einrichtung und der Möglichkeit zur Kontaktminimierung. 06:11 11.03.2021. Befristet bis einschließlich 14. Die Entscheidung trifft die Einrichtungsleitung. oder dem Verlust von Geruchs- und bzw. Die Einrichtungen haben im Rahmen des Besuchskonzeptes zu regeln, wie Besucherinnen und Besucher die Einrichtungen betreten können. Januar 2021 auf der Internetseite https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210108_CoronaVO.html, außer Kraft. Es ist der vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Ergänzung zu der ab dem 18. Von einer Quarantäne oder Einzelunterbringung ist abzusehen, wenn Bewohnerinnen und Bewohner außerhalb ihrer besonderen Wohnform bzw. Sofern ein rettungsdienstlicher Transport nach einem zwischenzeitlichen auswärtigen Aufenthalt in einem Krankenhaus, einer einem Krankenhaus vergleichbaren akutstationären Einrichtung oder einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erfolgt, hat das Krankenhaus oder die besondere Wohnform bzw. Die Landesregierung hat die aktuelle Corona-Verordnung angepasst. Nachfolgende Beschränkungen sind zu verfügen: a) Bei Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner oder die erneute Aufnahme von Bewohnerinnen oder Bewohner nach Rückkehr von einem zwischenzeitlichen auswärtigen Aufenthalt in einem Krankenhaus, einer einem Krankenhaus vergleichbaren akutstationären Einrichtung oder in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder einem sonstigen auswärtigen Aufenthalt mit Übernachtung in eine der vorgenannten besonderen Wohnformen bzw. > Schleswig-Holstein > Corona > Erlass der Landesregierung: Viele Diskotheken im Land schließen sofort. Dies schließt die Sensibilisierung des Personals für mögliche Übertragungen untereinander durch asymptomatische Träger ein. Allgemeinbildende Schulen, Förderzentren, berufsbildende Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen sowie Schulen und Einrichtungen der dänischen Minderheit dürfen betreten werden. Davon kann abgesehen werden, wenn dies aus medizinischen oder therapeutischen Gründen toleriert werden kann. Pflege- und Gesundheitsfachschulen haben Hygienepläne, die – soweit vergleichbar – den für die vorgenannten Schulen anzuwendenden Handlungsempfehlungen entsprechen, zu erstellen und umzusetzen. März 2021, in Kraft ab 11. Stationäre Einrichtungen der Pflege, vergleichbare gemeinschaftliche Wohnformen und Gruppenangebote zur Betreuung Pflegebedürftiger nach dem SGB XI, VII. Januar bis 28. b) genannt. Einrichtungen sind auf die Beachtung der folgenden Ausarbeitungen des Robert Koch-Institut hinzuweisen: 1. Es sind befristet bis einschließlich 31. „Boarding“-Angebot einzelner Krankenhausträger in Anspruch nehmen, einschließlich der Dauer des damit verbundenen Krankenhausaufenthaltes der Mutter nach der Entbindung. Im Falle der 6. d) Keine öffentlichen Veranstaltungen durchzuführen. Gleichzeitig tritt die Corona-Bekämpfungsverordnung vom 8. d) Patientinnen und Patienten keine akute respiratorische Symptome jeder Schwere und bzw. 6. Die konkrete Umsetzung liegt in der Organisationshoheit der Krankenhäuser. 4. Juni 2020 ist folgendes zu verfügen: 1. Abstimmungen zwischen Kliniken z. Erlass Coronaregelungen bis 31.01.2021 Detailinformationen Personelle und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2, Erlass des Chefs der Staatskanzlei vom 07.01.2021 . Das Ministerium stellt die Handlungsempfehlungen auf seiner Internetseite zur Verfügung. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es hier. Dezember 2020, in Kraft bis 31. d) Kinder, von denen ein Elternteil an einer schulischen Abschlussprüfung oder an der Vorbereitung auf eine schulische Abschlussprüfung teilnimmt. c) Die im Versorgungsauftrag festgelegten Kapazitäten sind grundsätzlich vorzuhalten. Für die Nutzung von Einrichtungen nach Ziffer 1 ist die Einhaltung der Handlungsempfehlung zu „Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter dem Aspekt des Schutzes vor Ansteckung durch das SARS-CoV-2“ oder von entsprechenden Handlungsempfehlungen oder von für einzelne Schultypen spezifizierten Regelungen verbindlich vorzugeben. a) ihre nach § 36 Absatz 1 IfSG erforderlichen Hygienepläne an die Vorgaben nach § 4 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung) anzupassen; b) weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren; c) Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal zu schützen; d) Kantinen, Cafeterien oder andere vergleichbare der Öffentlichkeit zugängliche Räumlichkeiten, die nicht vorrangig der gemeinschaftlichen pflegerischen Versorgung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner dienen (vorbehaltlich der Ausnahmen nach Buchstabe c)), für Besucherinnen und Besucher zu schließen; e) sämtliche öffentlichen (auch für nicht in der Einrichtung lebende oder tätige Personen frei zugängliche) Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. Dateien: Erlass Verlaengerung 7 Januar 2021 barrierefrei.pdf Dateigröße: 948.9 kB. Präsenzunterricht für Abschlussklassen in SH: Wirbel um Corona-Erlass 18:03 11.01.2021 Schleswig-Holstein - Präsenzunterricht für Abschlussklassen: Wirbel um Kieler Corona-Erlass 6. Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Matomo. 7. oder den Verlust von Geruchs- und bzw. Hauptnavigation. 1 vom 18.03.2020), Empfehlungen und verbindliche Vorgaben für Maßnahmen in der Zuwanderungs- und Einbürgerungsverwaltung zur Verringerung von Kundenkontakten oder bei Schließung entsprechender Verwaltungsbereiche (Erlass Nr. Einrichtung tagesstrukturierende Angebote einer Werkstatt für behinderte Menschen, Tagesförderstätte oder Tagesstätte in Anspruch nehmen oder dort einer Beschäftigung nachgehen. c) Personen, die Waren von Lieferanten an einen fest definierten Punkt in der Einrichtung übergeben. 6. Für das Betreten von stationären Einrichtungen der Pflege (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG) nach § 71 Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) - mit Ausnahme von Hospizen - durch Personen, deren Aufenthalt nicht aufgrund einer stationären Betreuung oder pflegerischen Versorgung erforderlich ist, ist über die in der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung) geregelten Maßnahmen hinaus folgendes aufzutragen: a) Waren von Lieferanten sind an einen fest definierten Punkt in der Einrichtung zu übergeben.